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Universitätsklinikum Würzburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Josef-Schneider-Str. 2
97080 Würzburg
Tel.: 0931-201-0
info@klinik.uni-wuerzburg.de

Patientenrechte

Aufklärung

Neben dem Anspruch auf medizinische Versorgung hat der Patient auch das Recht auf Aufklärung durch die behandelnden Ärzte. Diese sind verpflichtet, über Bedeutung, Tragweite, Chancen und Risiken der Behandlung, der Untersuchungsverfahren, Operationen sowie der Wirkungen von Medikamenten erschöpfend Auskunft zu geben.

Schweigepflicht

Die Wahrung der Privatsphäre ist auch in unserem Krankenhaus gewährleistet. Das gesamte Klinikpersonal unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht über alle mit der Erkrankung in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten.

Unterschrift

Zu bevorstehenden Operationen oder anderen Eingriffen, außer im Notfall, muss das Einverständnis durch die persönliche Unterschrift erklärt werden.

Akteneinsicht und Datenschutz

Alle Aufzeichnungen über Behandlung und Krankheitsverlauf sowie Angaben zur Person werden in einer Patientenakte streng vertraulich geführt. Auf Anfrage können beim behandelnden Arzt jederzeit Auskünfte eingeholt oder die Unterlagen eingesehen werden. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, gegen Gebühr Kopien der Unterlagen zu erhalten. Die Originale müssen im Besitz des Krankenhauses verbleiben.